Wissenschaftliche Integrität

Die Basis einer vertrauenswürdigen Wissenschaft bildet die wissenschaftliche Integrität. Daher tragen Forscherinnen und Forscher die Verantwortung, ihre Tätigkeit nach den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis auszuführen. Zur Sicherung einer guten wissenschaftlichen Praxis hat das Leibniz-HKI eine Verfahrensordnung beschlossen. Sie basiert auf dem Kodex der Deutschen Forschungsgemeinschaft und orientiert sich an der Leitlinie gute wissenschaftliche Praxis in der Leibniz-Gemeinschaft. Die Verfahrensordnung soll dazu beitragen, die Qualität wissenschaftlicher Arbeit zu fördern und wissenschaftliches Fehlverhalten zu verhindern.

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Ombudspersonen

Miriam Agler-Rosenbaum
Marc Thilo Figge

Die Arbeit der Ombudsperson ist absolut vertraulich. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Hinweisgeber die Ombudsperson ohne irgendwelche Befürchtungen ansprechen. An die Ombudsperson des Leibniz-HKI wenden sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, einschließlich des wissenschafts-stützenden und administrativen Personals, wenn sie Hinweise haben, dass die gute wissenschaftliche Praxis am Leibniz-HKI gefährdet sein könnte. Beispielsweise berät die Ombudsperson bei Fragen zur Autorenschaft wissenschaftlicher Publikationen; sie ist aber auch Anlaufstelle für Konflikte in der wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Anleitung.

Wird die Ombudsperson von einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin im Konfliktfall kontaktiert, berät sie zur Lösung des Konflikts oder verweist an andere zuständige Stellen. Wenn Konfliktparteien ein Problem nicht eigenständig zufriedenstellend lösen, lädt die Ombudsperson zu einem von der Ombudsperson moderierten Gespräch ein. In der Regel wird hierbei eine befriedigende Problemlösung gefunden, die in einem internen Protokoll festgehalten wird.

In dem sehr seltenen Fall, dass keine Lösung gefunden werden kann, legen die Verfahrensregeln für die gute wissenschaftliche Praxis am Leibniz-HKI die weiteren Schritte fest. So kann auf Antrag der Ombudsperson die Geschäftsführung des Leibniz-HKI nach Beratung mit den Abteilungs- und Gruppenleitern eine ad hoc-Kommission zur Überprüfung von wissenschaftlichem Fehlverhalten bestellen.