Tierschutz
Die Tierschutzbeauftragten des Leibniz-HKI achten darauf, dass die gesetzlichen Vorschriften im Interesse des Tierschutzes eingehalten werden. Sie beraten und unterstützen Mitarbeitende, die Experimente mit Tieren durchführen oder Versuchstiere pflegen, in allen tierschutzrelevanten und versuchstierkundlichen Fragen. Die Tierschutzbeauftragten werden in die Planung von Tierversuchen einbezogen; sie haben jederzeit Zugang zur Tierhaltung, zu den Tieren, den Laboren und Aufzeichnungen der Wissenschaftler*innen. Alle Mitarbeitenden, die sich mit Tierversuchen und Versuchstieren befassen, sind gegenüber den Tierschutzbeauftragten auskunftspflichtig. Die Tierschutzbeauftragten wirken auch darauf hin, dass Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen im HKI entwickelt und eingeführt werden. Darüber hinaus fördern die sie die versuchstierkundliche Aus-, Fort- und Weiterbildung von allen beteiligten Mitarbeitenden.
Tierschutzbeauftragte
Tierhaltung
Alessia Montesano
Stellvertretende Verantwortliche Person Tierhaltung (nach §11 TierSchG) · Verantwortliche Person gnotobiotische MaushaltungDer Tierschutzausschuss
Der Tierschutzausschuss besteht aus den Tierschutzbeauftragten und den Verantwortlichen für die Tierhaltung. Auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die Tierversuche durchführen, sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Versuchstiere pflegen, sind im Ausschuss vertreten. Unter anderem legt er interne Arbeitsabläufe fest, mit denen das Wohlergehen der Tiere überwacht wird, und überprüft, dass diese Arbeitsabläufe eingehalten werden. Die Ausschuss-Mitglieder verfolgen außerdem den Verlauf der Tierversuche und die Ergebnisse, besonders im Hinblick auf die Auswirkungen für die eingesetzten Tiere.
Weiterführende Informationen zu Tierversuchen
Biologische Sicherheit
Die Beauftragte für biologische Sicherheit ist Ihre Ansprechpartnerin für Fragen zum Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und natürlichen Organismen. Sie berät bei der Beantragung von Arbeiten in gentechnischen Anlagen und von Arbeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Weiterhin unterstützt sie bei der Planung von Um- und Neubauten von gentechnischen Laboratorien, der Beschaffung von Betriebsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung. Die Beratung umfasst alle Fragen zur Umsetzung des Gentechnikgesetzes, insbesondere zur Risikobewertung und Aufzeichnung von gentechnischen Arbeiten.
Datenschutz
Brandschutz und Arbeitssicherheit
Laserschutz
Strahlenschutz
Der Strahlenschutzbeauftragte ist Ihr Ansprechpartner für Fragen zum Umgang mit offenen und geschlossenen radioaktiven Stoffen und Quellen. Er berät Sie bei der Planung und Durchführung von Experimenten mit Radionukliden. Weiterhin können Sie über den Strahlenschutzbeauftragten Radionuklide bestellen und fachgerecht entsorgen. Die Beratung umfasst alle Fragen zur Umsetzung der Strahlenschutzverordnung.